AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ScreenAdsPlus (HAKA GmbH)
Jahnstraße 4, 32052 Herford
Stand: 13. Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerstatus und Vertragsparteien
(1) Die HAKA GmbH, handelnd unter der Marke „ScreenAdsPlus“, betreibt digitale Werbeanlagen, insbesondere Screens, Displays und vergleichbare digitale Werbeträger, und bietet die entgeltliche Ausspielung digitaler Werbeinhalte sowie ergänzende Dienstleistungen wie Gestaltung, Erstellung, Beratung und Monitoring an.
(2) Diese AGB gelten für alle Leistungen, Angebote, Aufträge, Buchungen und sonstigen Verträge zwischen ScreenAdsPlus und dem jeweiligen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Nutzung der Werbeanlagen.
(3) Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ScreenAdsPlus ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(5) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung und Ausschluss wirtschaftlicher Garantien
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Ausspielung digitaler Werbeinhalte auf Werbeanlagen von ScreenAdsPlus entsprechend der Auftragsbestätigung.
(2) ScreenAdsPlus schuldet lediglich die technische Bereitstellung und Ausspielung der vereinbarten Werbezeiten.
(3) Es wird ausdrücklich keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Kontaktzahlen, Conversions, wirtschaftliche Erfolge oder Umsatzsteigerungen übernommen.
(4) Angaben zu Standortqualität, Frequenzen, Sichtbarkeit oder Reichweiten sind unverbindliche Erfahrungswerte und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
(5) ScreenAdsPlus ist berechtigt, die Werbeschaltung aus technischen, organisatorischen, behördlichen oder qualitativen Gründen geringfügig anzupassen, zu verschieben oder auf vergleichbare Werbeträger umzuleiten.

§ 3 Vertragsschluss, Buchung und Bindung

(1) Mit Abgabe einer Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(2) Der Vertrag kommt ausschließlich durch ausdrückliche Bestätigung von ScreenAdsPlus zustande.
(3) Gebuchte Kampagnen sind verbindlich und nicht widerruflich.
(4) ScreenAdsPlus ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
(5) ScreenAdsPlus kann nach eigenem Ermessen Buchungen ablehnen, wenn der Kunde in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, Zahlungsprobleme bestehen oder rechtliche Risiken vorliegen.

§ 4 Entscheidungsbefugnis des Betreibers
(1) ScreenAdsPlus entscheidet nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen über die Veröffentlichung, Ausspielung oder Ablehnung von Werbemitteln.
(2) Ein Anspruch des Kunden auf Veröffentlichung oder dauerhafte Ausspielung besteht nicht.
(3) ScreenAdsPlus ist insbesondere berechtigt, Werbemittel abzulehnen, deren Ausspielung zu unterbrechen oder dauerhaft einzustellen, wenn:
rechtliche Risiken bestehen, behördliche Anordnungen betroffen sind, technische Anforderungen, Standortbedingungen oder Sicherheitsaspekte betroffen sind,
interne Qualitäts- oder Reputationsrichtlinien betroffen sind, politische Sensibilität gegeben ist oder andere sachliche Gründe vorliegen.
(4) Eine Ablehnung oder Unterbrechung von Kampagnen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung.
(5) ScreenAdsPlus kann die Ablehnung ohne Angabe von Gründen durchführen.

§ 5 Politische Werbung
(1) Politische Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2024/900 oder nationaler Vorschriften ist vor Auftragserteilung ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.
(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die gesetzliche Kennzeichnung und Offenlegungspflicht.
(3) ScreenAdsPlus ist berechtigt, politische Werbung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einzustellen.
(4) Der Kunde stellt ScreenAdsPlus von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder behördlichen Maßnahmen frei, die aus politischer Werbung resultieren.

§ 6 Erstellung von Werbemitteln, Nutzungsrechte und Änderungsgebühren
(1) ScreenAdsPlus erstellt Werbemittel nach Vorgaben des Kunden oder eigenem Design.
(2) Die Vergütung für die Erstellung beträgt 119,00 € netto pro Motiv.
(3) Änderungen nach erfolgter Abnahme werden mit 49,00 € netto pro Änderungsauftrag berechnet.
(4) Die Vergütung ist vor Produktionsbeginn fällig.
(5) ScreenAdsPlus behält sämtliche Urheberrechte. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der gebuchten Kampagne.
(6) Der Kunde versichert, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und rechtlich zulässig sind.

§ 7 Vergütung, Vorauszahlung, Sicherheitsleistung und Zahlungsverzug
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.
(3) ScreenAdsPlus ist berechtigt, bei Neukunden, größeren Aufträgen oder Zweifeln an der Bonität eine vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug kann ScreenAdsPlus Kampagnen aussetzen, kündigen oder Stornokosten geltend machen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 8 Technische Verfügbarkeit, Ausfälle und Nachholung
(1) ScreenAdsPlus betreibt die Werbeanlagen nach dem Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit.
(2) Eine Haftung für Ausfälle, Unterbrechungen oder Einschränkungen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(3) Dies gilt insbesondere bei Stromausfällen, technischen Defekten, Wartungsarbeiten, Vandalismus, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder Standortschließungen.
(4) Bei vorübergehenden Ausfällen beschränkt sich ein Anspruch des Kunden auf zeitanteilige Nachholung der Ausspielung, soweit technisch möglich.

§ 9 Abweichungen, Beanstandungen und Verjährung
(1) Geringfügige technische oder standortbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(2) Beanstandungen müssen innerhalb von fünf Werktagen schriftlich angezeigt werden.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Beanstandung, gilt die Leistung als genehmigt.
(4) Ansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 10 Haftung
(1) ScreenAdsPlus haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert der Kampagne.
(3) Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, Image- oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung umfasst keine Schäden durch höhere Gewalt, technische Ausfälle oder Handlungen Dritter.

§ 11 Stornierung, Vertragsstrafe und Ausfallregelungen
(1) Stornierungen oder Änderungen durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ScreenAdsPlus.
(2) ScreenAdsPlus kann bei Stornierungen bis zur Höhe des vereinbarten Netto-Auftragswertes Ausfallgebühren berechnen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
(3) Für Zahlungsverzug oder schuldhaft verursachte Kampagnenunterbrechungen kann ScreenAdsPlus eine Vertragsstrafe geltend machen, unbeschadet des Anspruchs auf Erstattung weiterer nachweisbarer Schäden.

§ 12 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen ScreenAdsPlus, Leistungen auszusetzen, anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
(2) Höhere Gewalt umfasst u. a. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Strom- oder Netzausfälle.

§ 13 Datenschutz
(1) ScreenAdsPlus verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
(2) Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen auf der Website von ScreenAdsPlus.

§ 14 Gerichtsstand, Recht und salvatorische Klausel
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Herford.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.